Die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Göttingen vom 7. Mai 2013 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Beschwerdeverfahren gerichtsgebührenfrei ist und die weiteren Beteiligten zu 1 und 2 die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten jeweils zur Hälfte tragen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden dem weiteren Beteiligten zu 2 auferlegt.
I.
Der Beteiligte zu 2 wendet sich mit seiner Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der Betreuung für seinen an Demenz leidenden Vater.
|
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|