Die gegen den Beschluß des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 27. Juni 2014 - 25 F 8361/13 - gerichteten Beschwerden des Vaters und des Verfahrensbeistands für das Kind werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens haben die Eltern hälftig zu tragen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert wird festgesetzt auf 3.000,00 Euro.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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