OLG Saarbrücken - Beschluss vom 20.05.2015
9 UF 5/15
Normen:
VersAusglG § 27; VAStrRefG; SGB VI § 101 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
AG Völklingen, vom 16.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 8 F 131/14

Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Abschaffung des sog. Rentnerprivilegs

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.05.2015 - Aktenzeichen 9 UF 5/15

DRsp Nr. 2015/16612

Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Abschaffung des sog. Rentnerprivilegs

Die Abschaffung des sog. Rentnerprivilegs rechtfertigt für sich genommen keine Korrektur des Versorgungsausgleichs gemäß § 27 VersAusglG.

1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen Ziffer II. des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Völklingen vom 16. Dezember 2014 - 8 F 131/14 S - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.252,20 EUR festgesetzt.

3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VersAusglG § 27; VAStrRefG; SGB VI § 101 Abs. 3 S. 1;

Gründe:

I.

Die am XX.XX. 1961 geborene Ehefrau (Antragstellerin) und der am XX.XX. 1960 geborene Ehemann (Antragsgegner) haben am XX.XX. 1981 die Ehe geschlossen, aus der zwei mittlerweile volljährige Kinder hervorgegangen sind. Der Scheidungsantrag wurde dem Antragsgegner am XX.XX. 2014 zugestellt.