Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird das am 20. Mai 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg -
Zu Lasten der Versorgung des Antragstellers bei dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer B### werden durch Realteilung für die Antragsgegnerin bei dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer B### Rentenanwartschaften von monatlich 386,07 Euro, bezogen auf den 31.03. 2009, begründet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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