Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 27. April 2009 - Az. 51 F 299/08 - teilweise abgeändert und dem Antragsgegner - unter Zurückweisung seines Rechtsmittels im Übrigen - für das Scheidungsverfahren und die bereits anhängige Folgesache Versorgungsausgleich Prozesskostenhilfe gegen Zahlung monatlicher Raten in Höhe von 30,00 EUR bewilligt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|