Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 5. Oktober 2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Klägerin eine Halbwaisenrente zu zahlen ist.
Die Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung eine Halbwaisenrente auch für die Zeit einer weiteren Berufsausbildung zu gewähren ist.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|