Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 20.12.2022 geändert.
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII in Höhe des jeweiligen Regelsatzes unter Anrechnung der Rente des Antragstellers zu zahlen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller in beiden Rechtszügen 1/2 der Kosten zu erstatten.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|