Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 24. März 2021 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin ihre notwendigen außergerichtlichen Kosten auch für das Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Kosten der stationären Betreuung des am 22. Juli 2017 verstorbenen D.M. im SWP in T1 (im Weiteren: SWP), dessen Trägerin die Klägerin ist, für den Zeitraum vom 1. bis zum 31. März 2015 in Höhe von 2.114,19 €.
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