Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düsseldorf vom 05.07.2017 teilweise abgeändert; der Antrag des Antragstellers vom 04.10.2016 wird insgesamt zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz trägt der Antragsteller.
II.Beschwerdewert: bis 6.000 €.
I.
Der Antragsteller beansprucht von der Antragsgegnerin Auskehrung von Pflegegeld, das die Pflegekasse für das gemeinsame Kind gezahlt hat.
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