Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.01.2017 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -
Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten beider Rechtszüge tragen die Kläger.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
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