Der Senat weist die Beteiligten darauf hin, dass er beabsichtigt, gemäß §§
Der Senat weist die Beteiligten ferner darauf hin, dass er beabsichtigt, den angefochtenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leverkusen vom 16.12.2015 (37 F 76/15) auf die Beschwerde der Antragstellerin dahin abzuändern, dass der Antragsgegner verpflichtet wird, an die Antragstellerin einen Betrag von € 1.053,60 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.04.2015 zu zahlen.
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