I. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - Bergedorf vom 27. Juli 2020 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu Ziffer 1. des Beschlusses lautet:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, die von den Beteiligten gemietete Wohnung [...] der Antragstellerin zur alleinigen Nutzung zu überlassen. Die Antragstellerin setzt das Mietverhältnis mit den weiteren Beteiligten allein fort.
II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
I. Die Beteiligten streiten über die Fortsetzung des Mietverhältnisses ihrer Ehewohnung.
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