Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Die aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Büdingen 51 F 61/15 vom 20.8.2015 von dem Antragsteller an die Antragsgegnerin zu erstattenden Kosten werden auf 887,02 EUR festgesetzt.
Im Übrigen werden Beschwerde und Antrag der Antragsgegnerin zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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