AG Dannenberg, vom 07.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 31 C 100/17
LG Lüneburg, vom 28.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 S 19/18
Anwendung des § 133 InsO auf Unterhaltszahlungen; Gläubigerbenachteiligungsvorsatz eines unterhaltspflichtigen Schuldners kann bei erkannter Zahlungsunfähigkeit bei Vornahme von Unterhaltszahlungen; Einordnung der kommunalen Gebietskörperschaft als Anfechtungsgegner, welche nach den niedersächsischen Zuständigkeitsregelungen ermächtigt ist, die auf das Land nach dem Unterhaltsvorschussgesetz übergegangenen Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen
BGH, Urteil vom 12.09.2019 - Aktenzeichen IX ZR 264/18
DRsp Nr. 2019/13913
Anwendung des § 133InsO auf Unterhaltszahlungen; Gläubigerbenachteiligungsvorsatz eines unterhaltspflichtigen Schuldners kann bei erkannter Zahlungsunfähigkeit bei Vornahme von Unterhaltszahlungen; Einordnung der kommunalen Gebietskörperschaft als Anfechtungsgegner, welche nach den niedersächsischen Zuständigkeitsregelungen ermächtigt ist, die auf das Land nach dem Unterhaltsvorschussgesetz übergegangenen Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen
UVG § 7 Abs. 1 Satz 1AllgZustVO-Kom ND § 5 aFFinVertG ND § 4 F.: 12. März 1999 (NFVG)FinVertG ND § 8 (NFVG)In Niedersachsen ist die kommunale Gebietskörperschaft, welche nach den niedersächsischen Zuständigkeitsregelungen ermächtigt ist, die auf das Land nach dem Unterhaltsvorschussgesetz übergegangenen Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen, Anfechtungsgegner, wenn sie Zahlungen des Unterhaltsschuldners auf die geleisteten Unterhaltsvorschüsse entgegengenommen hat.
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