VG Stuttgart, vom 22.08.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 17 K 2300/00
Aufenthaltserlaubnis, Staatsangehörigkeit: Scheinehe, Ehelichkeitsanfechtung, Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.07.2001 - Aktenzeichen 13 S 221/01
DRsp Nr. 2008/8386
Aufenthaltserlaubnis, Staatsangehörigkeit: Scheinehe, Ehelichkeitsanfechtung, Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt
»Wird die Ehelichkeit eines 1995 geborenen Kindes einer ausländischen Mutter vom deutschen Ehemann erfolgreich angefochten, entfällt nach § 4RuStAG 1993 i.V.m. § 1593BGB a.F. die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes rückwirkend.«