Die am 31.03.1987 geborene Klägerin ist die Tochter des Beklagten aus dessen geschiedener Ehe mit ihrer Mutter, in deren Haushalt sie lebt. Sie verlangt von ihrem Vater die Erstattung der Kosten für die Anschaffung eines Computers. Dem liegt folgendes zugrunde:
Die Klägerin wird seit 1997 ärztlich behandelt. Es ist ein Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom mit Hyperaktivität festgestellt worden, das sich in schlechten Schulleistungen niedergeschlagen hat. 1998 ist sie im 4. Grundschuljahr wegen mangelhafter Leistungen in Rechtschreibung und Mathematik in die 3. Klasse zurückversetzt worden. Im Sommer 1999 ist sie gemäß der ausgesprochenen Empfehlung auf die Roncalli-Hauptschule gewechselt. Dort sackten ihre Leistungen erneut ab.
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