OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 27.02.2023
1 UF 196/22
Normen:
BGB § 1684 Abs. 4;
Fundstellen:
FamRB 2023, 459
Vorinstanzen:
AG Bad Schwalbach, vom 04.08.2022

Ausgestaltung des Umgangs von Pflegekindern mit einem Elternteil in Abhängigkeit von der Rückkehrperspektive zur Herkunftsfamilie

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.02.2023 - Aktenzeichen 1 UF 196/22

DRsp Nr. 2023/8835

Ausgestaltung des Umgangs von Pflegekindern mit einem Elternteil in Abhängigkeit von der Rückkehrperspektive zur Herkunftsfamilie

1. Eine Einschränkung des elterlichen Umgangsrechts im Falle eines in einer Pflegefamilie untergebrachten Kindes setzt mit Blick auf dessen Grundrechtsposition einerseits voraus, dass der Schutz des Kindes dies nach den konkreten Umständen des Einzelfalls erfordert, um eine konkrete Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren, andererseits, dass dem besonderen verfassungs- und menschenrechtlichen Stellenwert des elterlichen Umgangsrechts mit ihrem in Pflege genommenen Kind Rechnung getragen wird (vgl. BVerfG ZKJ 2013, 120).