Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Es wird festgestellt, dass eine Umgangsregelung derzeit nicht veranlasst ist.
In Bezug auf die Kosten des ersten Rechtszuges verbleibt es bei der angefochtenen Entscheidung. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.
Beschwerdewert: 3.000 EUR.
I.
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