I.
Die Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
III.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.200 € festgesetzt.
IV.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
V.
Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin Q. aus G. bewilligt.
I.
Die Antragstellerin und der Antragsgegner haben am 11.05.1994 die Ehe miteinander geschlossen und sind auf den im November 2009 zugestellten Scheidungsantrag durch den am 26.07.2010 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts Wesel geschieden worden.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|