Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 6. Zivilsenats - Senat für Familiensachen I - des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 30. Januar 2023 aufgehoben.
Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Homburg vom 15. November 2022 teilweise abgeändert und im Anschluss an Ziffer 4. wie folgt ergänzt:
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