Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Köln vom 9. September 2016 und der (bestätigende) Bescheid der Generalstaatsanwältin in Köln vom 21. November 2016 werden aufgehoben.
Die Erhebung der öffentlichen Klage wegen folgender Tat wird angeordnet:
Der Beschuldigte ist hinreichend verdächtig,
am 18. Februar 2016
Kinder einem Elternteil entzogen zu haben, um sie in das Ausland zu verbringen.
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