Auslegung im Zwangsvollstreckungsverfahren - Anspruch auf Übersetzung fremdsprachiger Bescheinigungen
OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.12.2008 - Aktenzeichen 10 WF 233/08
DRsp Nr. 2009/935
Auslegung im Zwangsvollstreckungsverfahren - Anspruch auf Übersetzung fremdsprachiger Bescheinigungen
1.Auch im Zwangsvollstreckungsverfahren ist die Auslegung geboten und zulässig. Sind die monatlichen Gehaltsabrechnungen vorzulegen, gilt dies auch für ausländische vierwöchentliche Verdienstbescheinigungen.2. Sind die vorzulegenden Gehaltsabrechnungen nicht in deutscher Sprache verfasst, dass ist eine Übersetzung der Bescheinigungen zur Verfügung zustellen. Die Anspruchsgrundlage hierfür ist § 242BGB.