I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners, wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Lebach vom 4. Dezember 2008 - 2 F 45/08 VA - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Von dem Rentenversicherungskonto Nr. YYY der Antragstellerin bei der Deutsche Rentenversicherung Bund werden Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 38,72 EUR, bezogen auf den 31. Dezember 2007, auf das Versicherungskonto Nr. XXX des Antragsgegners bei DRV übertragen. Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Hinsichtlich der Kosten des ersten Rechtszuges bleibt es bei der erstinstanzlichen Entscheidung.
III. Beschwerdewert: 1.000 EUR.
I.
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