OLG Bamberg - Beschluss vom 23.03.2007
7 UF 177/06
Normen:
BGB § 1587c Nr. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1748
NJW-RR 2008, 225
OLGReport-Bamberg 2008, 11
Vorinstanzen:
AG Würzburg, vom 26.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 1760/02

Ausschluss des Versorgungsausgleichs PDM B den Gewaltausbrüchen des ausgleichsberechtigten Ehemanns gegenüber der ausgleichspflichtigen Ehefrau

OLG Bamberg, Beschluss vom 23.03.2007 - Aktenzeichen 7 UF 177/06

DRsp Nr. 2008/14091

Ausschluss des Versorgungsausgleichs PDM B den Gewaltausbrüchen des ausgleichsberechtigten Ehemanns gegenüber der ausgleichspflichtigen Ehefrau

Es stellt ein krasses und schwerwiegendes Fehlverhalten des ausgleichsberechtigten Ehemanns dar, das den Ausschluss des Versorgungsausgleichs unter Anwendung der Härteklausel nach § 1587c Nr. 1 BGB rechtfertigt, wenn er sich über viele Jahre hinweg immer wieder zu Gewaltausbrüchen gegenüber seiner Frau hinreißen ließ und diese geschlagen hat.

Normenkette:

BGB § 1587c Nr. 1 ;

Gründe:

I. Die Versorgungsanstalt hat am 02.06.2006 gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Würzburg vom 26.04.2006 Beschwerde eingelegt, weil der Versorgungsausgleich unrichtig berechnet worden ist. Mit Anschlussrechtsmittel vom 21.07.2006 wandte sich die Antragstellerin gegen Ziffer 2. des Urteils vom 26.04.2006 und mit Schriftsatz vom 29.12.2006 gegen den vorgenommenen Zugewinnausgleich.

In der mündlichen Verhandlung vor dem 7. Zivilsenat - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Bamberg hat der Antragsgegner seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 26.04.2006 zurückgenommen, mit der Folge, dass die Anschlussberufung bezüglich des Zugewinnausgleichs der Antragstellerin durch die Berufungsrücknahme ihre Wirkung verloren hat.