Die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 19. Juni 2023 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Wert: 145 €
I.
Die Rechtsbeschwerde betrifft die Frage, ob für einen Verfahrenspfleger, der das Amt berufsmäßig führt, bei der Abrechnung eines festen Geldbetrages eine Ausschlussfrist von 15 Monaten gilt.
Mit Beschluss vom 16. November 2019 ordnete das Amtsgericht die vorläufige Unterbringung des Betroffenen an, bestellte den Beteiligten zu 1, einen Rechtsanwalt, zum berufsmäßigen Verfahrenspfleger und billigte ihm einen "Pauschalbetrag" in Höhe von 144,79 € zu. Der Beschluss wurde dem Verfahrenspfleger am 18. November 2019 und dem Betroffenen am 21. November 2019 zugestellt.
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