Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 20. Juni 2012 -
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.611,00 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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