Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin vom Beklagten eine Witwenrente verlangen kann.
Die Klägerin ist die Witwe des am 17. Mai 1992 verstorbenen Herrn Rudolf B. Herr B war von 1960 an bei der F. G GmbH & Co. KG beschäftigt. Er trat 1984 in den Ruhestand und bezog seither eine Betriebsrente in Höhe von 1.456,-- DM monatlich. Am 22. Januar 1990 wurde die frühere Arbeitgeberin des Herrn B insolvent. Der beklagte Pensionssicherungsverein übernahm die Weiterzahlung der Betriebsrente bis zum Tode des Herrn B.
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