BayObLG - Beschluß vom 27.05.1994 (3Z BR 148/94) - DRsp Nr. 1995/1292
BayObLG, Beschluß vom 27.05.1994 - Aktenzeichen 3Z BR 148/94
DRsp Nr. 1995/1292
1. Die Fixierung eines Betreuten ans Bett bedarf jedenfalls dann der gerichtlichen Genehmigung, wenn das Einverständnis des Betreuten selbst unbeachtlich ist, weil er die Tragweite der Maßnahme nicht erkennen kann. 2. Ob regelmäßige Kontrollen die Fixierung ersetzen können, hängt vom Einzelfall ab.