Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 19. Juni 2012 - 156 F 15886/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Umgang mit der am # . Dezember ## geborenen C### bis zum 30. Dezember 2016 und der Umgang mit dem am # . Juli ### geborenen K## bis zum 21. Juli 2018 ausgeschlossen wird.
Der Vater hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
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