Die Parteien streiten im Scheidungsverbundverfahren noch um den nachehelichen Ehegattenunterhalt.
Der am 3. Juni 1962 geborene Antragsteller und die am 29. September 1961 geborene Antragsgegnerin hatten am 16. November 1982 die Ehe geschlossen, die kinderlos blieb. Nachdem sich die Parteien im April 2002 getrennt hatten, wurde ihre Ehe auf den im April 2003 zugestellten Scheidungsantrag durch Verbundurteil vom 4. März 2004 geschieden. Der Scheidungsausspruch und die Entscheidung zum Versorgungsausgleich sind seit dem 20. Juli 2004 rechtskräftig.
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