I.
Durch Beschluss des Notariats - Vormundschaftsgericht - Esslingen vom 10.10.2003 ist der Antragsteller zum vorläufigen Betreuer - zunächst bis zum 10.4.2004 - bestellt worden. Als Aufgabenkreis hat das Notariat bestimmt:
"Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge"
Dies alles schließt das Anhalten und öffnen der Post ein."
Unter dem 12./13.2.2004 hat der Betreuer - nach einem bereits zuvor gestellten Antrag auf Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts - beim Amtsgericht - Vormundschaftsgericht - Esslingen im Hinblick auf einen angekündigten Hungerstreik des Betreuten die Genehmigung der Unterbringung nach §
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