Der Kläger ist Konkursverwalter über den Nachlaß des am 16. Mai 1992 verstorbenen Rechtsanwalts K G N aus D, die Beklagten sind dessen Erben.
Der Kläger nimmt die Beklagten auf Schadensersatz wegen vorwerfbarer Verletzung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlaßvermögens in Anspruch.
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