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2001
BGH
BGH - Beschluß vom 07.02.2001
XII ZB 2/01
Normen:
BGB
§
1360a
Abs.
4
;
ZPO
§
114
;
Fundstellen:
AGS 2001, 256
JR 2002, 158
MDR 2001, 754
NJW 2001, 1646
Vorinstanzen:
KG,
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg,
Begriff der hinreichenden Erfolgsaussicht
BGH,
Beschluß
vom 07.02.2001
- Aktenzeichen XII ZB 2/01
DRsp Nr. 2001/7784
Begriff der hinreichenden Erfolgsaussicht
»Zur Frage hinreichender Erfolgsaussicht (§
114
ZPO
) als Voraussetzung eines Anspruchs auf Prozeßkostenvorschuß.«
Normenkette:
BGB
§
1360a
Abs.
4
;
ZPO
§
114
;
Gründe:
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