Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 20.01.2017 wird
zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
3.Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
I.
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