Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Leer vom 1. September 2011 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Wert der Beschwerde wird auf bis zu 8000, Euro festgesetzt.
Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht die Kosten des Verfahrens aufgrund eines erklärten Anerkenntnisses dem Antragsgegner auferlegt.
Die Beschwerde ist gemäß §
Die Beschwerde ist nicht begründet.
Gemäß §
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