Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft den vorläufigen Entzug des Sorgerechts.
I.
Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, mit denen ihr und dem Vater das Sorgerecht für ihre 15 und 16 Jahre alten Töchter vorläufig entzogen und Vormundschaft eingerichtet wurde. Beide Töchter leben wegen Gewaltvorwürfen gegenüber der Beschwerdeführerin seit Ende August 2021 bei der Großmutter väterlicherseits. Die Beschwerdeführerin macht unter anderem die Unverhältnismäßigkeit des Sorgerechtsentzugs geltend.
II.
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie weder grundsätzliche Bedeutung hat noch ihre Annahme zur Durchsetzung der in §
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