Gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO wird auf die tatsächlichen Feststellungen, den Tenor und die Entscheidungsgründe der beiden am 20. April 2007 verkündeten Prozessurteile des Amtsgerichts Schöneberg Bezug genommen.
Der Antragsteller verfolgt mit seinen beiden, vom Senat antragsgemäß zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Berufungen sowohl seinen 1. Scheidungsantrag vom 25. August 2006 als auch den weiteren, am 12. Oktober 2006 beim Sozialgericht Darmstadt eingereichten Scheidungsantrag vom selben Tageweiter.
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