Auf die Rechtsbeschwerden der Antragstellerin und des Antragsgegners wird der Beschluss des 4. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Köln vom 4. Juli 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 17.356 €
I.
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