Dem Antragsgegner wird für die Rechtsverfolgung in dem Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin ... bewilligt.
Der Antragsgegner hat beginnend ab dem 01.10.2011 monatliche Raten in Höhe von 30,- € an die Landeskasse zu zahlen.
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