Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluß des Amtsgerichts Familiengericht - Hannover vom 8. März 2011 unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise geändert:
Der Kindesmutter wird für das erstinstanzliche Verfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
Die Beschwerdegebühr wird auf die Hälfte ermäßigt.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|