Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Oberhausen vom 03.11.2009 teilweise aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die beantragte Beiordnung der Rechtsanwältin T., Bottrop, an das Amtsgericht zurückverwiesen.
I.
In der vorliegenden Sache, die durch Schriftsatz vom 05.10.2009 eingeleitet worden ist, streiten die Kindeseltern um die Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Frage, ob ihnen für diese Angelegenheit eine Rechtsanwältin beizuordnen ist.
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