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1985
BGH
BGH vom 06.11.1985
IVb ZR 69/84
Normen:
BGB
§
1606
Abs.3 S.1;
Fundstellen:
DRsp I(167)337a-b
FamRZ 1986, 153
MDR 1986, 300
Rpfleger 1986, 135
ZblJR 1986, 166
Berechnung der Haftungsquoten des Barunterhalts beider Eltern gegenüber einem gemeinschaftlichen Kind
BGH,
vom 06.11.1985
- Aktenzeichen IVb ZR 69/84
DRsp Nr. 1992/4075
Berechnung der Haftungsquoten des Barunterhalts beider Eltern gegenüber einem gemeinschaftlichen Kind
»Zur Ermittlung der Haftungsanteile gleich naher Verwandter.«
Normenkette:
BGB
§
1606
Abs.3 S.1;
Tatbestand:
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