Auf die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des 5. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. Juli 2023 aufgehoben.
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bochum vom 24. Juni 2022 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin eine rückständige monatliche Ausgleichsrente aus der Zeit vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. Juni 2022 in Höhe von insgesamt 25.789,02 € zu zahlen.
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