Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Mülheim an der Ruhr vom 29.12.2010 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Kürzung der laufenden Altersversorgung für den Antragsteller bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Versicherungs-Nr.: 13 ..., aufgrund der Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 19.11.2008 (Az.:
vom 01.08.2010 bis zum 30.6.2011 in Höhe von 524,73 €,
vom 01.07.2011 bis zum 30.6.2012 in Höhe von 529,94 € und
ab 01.07.2012 in Höhe von 541,51 €
ausgesetzt.
II.Die Kosten des gesamten Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
III.Wert für die Beschwerdeinstanz: 1.000 €
I.
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