Berechnung des Werts von Versorgungsanwartschaften eines Beamten nach In-Kraft-Treten des VersÄndG 2001
OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.11.2003 - Aktenzeichen 16 UF 32/02
DRsp Nr. 2004/19896
Berechnung des Werts von Versorgungsanwartschaften eines Beamten nach In-Kraft-Treten des VersÄndG 2001
Die Versorgungsanwartschaft eines Beamten ist nach In-Kraft-Treten des VersÄndG 2001 auf der Basis der Höhe der Ruhegehaltsbeträge am Ende der Ehezeit zu berechnen.