Der am 27.10.2022 erlassene Beschluss des Senats wird in dessen Ziffer 1. wegen offensichtlicher Unrichtigkeit gemäß § 42 FamFG dahingehen berichtigt, dass die Ergänzungspflegschaft von Frau Rechtsanwältin G. berufsmäßig geführt wird.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|