Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Baden-Baden vom 12.06.2008 - 2 F 136/04 - wie folgt abgeändert:
Dem Antragsgegner wird mit Wirkung ab 16.01.2008 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Dr. A. beigeordnet.
Der Antragsgegner hat keine Raten auf die Prozesskosten zu entrichten.
I.
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