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1999
Sonstige
OLG
SchlHOLG
SchlHOLG - Beschluss vom 28.09.1999
15 WF 168/99
Normen:
BSHG
§
76
Abs.
1
, Abs.
2 a
§
22
;
GKG
§
11
;
ZPO
§
127
Abs.
2
S. 2, Abs.
4
§
115
Abs.
1
S. 2 § S. 3 Nr.
1
;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2000, 112
Vorinstanzen:
AG Kiel, - Vorinstanzaktenzeichen
53 F 148/99
Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Einkommens
SchlHOLG,
Beschluss
vom 28.09.1999
- Aktenzeichen 15 WF 168/99
DRsp Nr. 2000/9186
Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Einkommens
Zum Einkommen im Sinn der Prozeßkostenhilfe zählt das Kindergeld in vollem Umfang bei dem Elternteil, das es bezieht.
Normenkette:
BSHG
§
76
Abs.
1
, Abs.
2 a
§
22
;
GKG
§
11
;
ZPO
§
127
Abs.
2
S. 2, Abs.
4
§
115
Abs.
1
S. 2 § S. 3 Nr.
1
;
Gründe:
Die nach §
127
Abs.
2
Satz 2
ZPO
zulässige Beschwerde ist teilweise begründet.
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