Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 19. Dezember 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Nauen, Az.:
für die Zeit ab 22. März 2008 in Höhe von 62,50 €,
für das Jahr 2009 in Höhe von 76,00 €,
für das Jahr 2010 in Höhe von 132,00 € und
ab 2011 in Höhe von 146,00 €.
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