Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers wird der Beschluß des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 21. September 2016 -
Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Ehescheidungs- und Verbundverfahren wird auf insgesamt 46.566,40 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde vom 17. November 2016 gegen den Nichtabhilfebeschluß des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 26. Oktober 2016 (GeschZ
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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